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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 4 R 319/06   

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https://dejure.org/2009,22995
LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 4 R 319/06 (https://dejure.org/2009,22995)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.12.2009 - L 4 R 319/06 (https://dejure.org/2009,22995)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - L 4 R 319/06 (https://dejure.org/2009,22995)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Berechnung und Fehlerhaftigkeit der Berechnung von in der ehemaligen DDR zurückgelegten "Beitragszeiten" i.R.d. Bestimmung von Rentenansprüchen eines Arztes; Existenz einer Rechtsgrundlage für die Berechnung eines höheren Rentenhöchstwertes bei der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 4 R 319/06
    das Eigentum des Klägers, das er in Form von Ansprüchen und Anwartschaften aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland mitgebracht hat, umfassend zu achten, die Ansprüche auf Rente aus der SV und auf Zusatzversorgung in Übereinstimmung mit dem Zahlbetragsschutz des EV, zum 31. Dezember 1991 erhöht um 6, 84 % und ab 1. Juli 1990 (zunächst fiktiv) angepasst wie die Löhne und Einkommen im Beitrittsgebiet, zu berücksichtigen und ab Rentenbeginn nach den gleichen Konditionen zu gewähren, wie sie im EV für Bestandsrentner vorgesehen und vom BVerfG (BVerfGE 100, 1 ff.) bestätigt wurden;.

    die Anpassungen der Rente sowie die Rentenanpassung Ost an West seit dem 1. Juli 2000 sind bis zum Rentenbeginn fiktiv und fortlaufend bis Rentenende nach den verbindlichen Vorgaben des EV und GG durchzuführen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Anspruch auf die "Anpassung Ost" nach dem Leiturteil des BVerfG vom 28. April 1999 unter Eigentumsschutz steht (BVerfGE 100, 1 ), wobei die Anpassung die jährliche Inflationsrate nicht unterschreiten darf (B4 RA 120/00);.

    Dass der Gesetzgeber die in der DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften durch eine einheitliche, ausschließlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung stammende Versorgungsleistung unter Verzicht auf Zusatzleistungen ersetzt hat, begegnet dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95, BVerfGE 100, 1 ff.) zufolge grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 4 R 319/06
    Er setzte den ursprünglich streitgegenständlichen Bescheid bzw. die darin getroffenen Feststellungen hinsichtlich der Rentenhöhe als Grundlage der Berechnung lediglich voraus (vgl. Bundessozialgericht, Urteil v. 10. April 2003 - B 4 RA 41/02 R, juris).

    Gleiches gilt bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der §§ 256 a und 259 b SGB VI, die Ausfluss der Systementscheidung sind (vgl. zu § 256 a SGB VI: Bundessozialgericht, Urteil vom 17. August 2000- B 13 RJ 5/00 R, juris; Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1144/00, juris), sowie der in der gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenzen im Allgemeinen und zur Verfassungsmäßigkeit ihrer Anwendung auch auf Rentenberechtigte, die erstmals aufgrund der Überleitung des SGB VI auch auf das Beitrittsgebiet Rangstellenwerte aufgrund von Tätigkeiten in der DDR oder im Beitrittsgebiet erhalten haben (vgl. insoweit Bundessozialgericht, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 41/02 R, juris).

  • LSG Sachsen, 11.12.2002 - L 4 RA 126/02

    Anspruch auf eine höhere Altersrente unter Berücksichtigung eines in Ost und West

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 4 R 319/06
    Die Bestimmung "bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse" ist weder eine Generalklausel noch ein von der Verwaltung auszufüllender unbestimmter Rechtsbegriff, sondern ein Programmsatz des Gesetzgebers, mit dem er darstellen will, für welche Zeit er unterschiedliche Rentenwerte aufrechtzuerhalten gedenkt (vgl. dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 41/04 R, juris; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. Dezember 2002 - L 4 RA 126/02, juris).
  • BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R

    Neuberechnung einer Bestandsrente bei rückwirkender Einbeziehung in ein

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 4 R 319/06
    Dies hätte im Übrigen durch einen nach Artikel 19 EV bindend gebliebenen Verwaltungsakt einer Versorgungsstelle der DDR, durch eine Versorgungsbewilligung eines Funktionsnachfolgers einer solchen Stelle, durch einen Verwaltungsakt eines Versorgungsträgers im Sinne von § 8 Abs. 4 AAÜG oder durch eine bindende Entscheidung eines solchen Versorgungsträgers festgestellt sein müssen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 R, juris).
  • BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1144/00

    Zur Berücksichtigung so genannter Überentgelte im Rahmen der Berechnung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 4 R 319/06
    Gleiches gilt bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der §§ 256 a und 259 b SGB VI, die Ausfluss der Systementscheidung sind (vgl. zu § 256 a SGB VI: Bundessozialgericht, Urteil vom 17. August 2000- B 13 RJ 5/00 R, juris; Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1144/00, juris), sowie der in der gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenzen im Allgemeinen und zur Verfassungsmäßigkeit ihrer Anwendung auch auf Rentenberechtigte, die erstmals aufgrund der Überleitung des SGB VI auch auf das Beitrittsgebiet Rangstellenwerte aufgrund von Tätigkeiten in der DDR oder im Beitrittsgebiet erhalten haben (vgl. insoweit Bundessozialgericht, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 41/02 R, juris).
  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 4 R 319/06
    Das Bundessozialgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die in der DDR erworbenen Rechte durch entsprechende Rechte, Ansprüche und Anwartschaften nach dem SGB VI ersetzt wurden (vgl. Urteil vom 27. Januar 1993 - B 4 RA 40/92, juris).
  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 4 R 319/06
    Die Bestimmung "bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse" ist weder eine Generalklausel noch ein von der Verwaltung auszufüllender unbestimmter Rechtsbegriff, sondern ein Programmsatz des Gesetzgebers, mit dem er darstellen will, für welche Zeit er unterschiedliche Rentenwerte aufrechtzuerhalten gedenkt (vgl. dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 41/04 R, juris; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. Dezember 2002 - L 4 RA 126/02, juris).
  • BSG, 17.08.2000 - B 13 RJ 5/00 R

    256a SGB VI verfassungsgemäß, Entgeltpunkte bei Überentgelten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 4 R 319/06
    Gleiches gilt bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der §§ 256 a und 259 b SGB VI, die Ausfluss der Systementscheidung sind (vgl. zu § 256 a SGB VI: Bundessozialgericht, Urteil vom 17. August 2000- B 13 RJ 5/00 R, juris; Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1144/00, juris), sowie der in der gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenzen im Allgemeinen und zur Verfassungsmäßigkeit ihrer Anwendung auch auf Rentenberechtigte, die erstmals aufgrund der Überleitung des SGB VI auch auf das Beitrittsgebiet Rangstellenwerte aufgrund von Tätigkeiten in der DDR oder im Beitrittsgebiet erhalten haben (vgl. insoweit Bundessozialgericht, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 41/02 R, juris).
  • SG Bremen, 10.01.2012 - S 14 R 335/09

    Verfassungsgemäßheit des Erhalts einer niederen Rente auf Basis der Entgeltpunkte

    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit ausdrücklich verneint (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.12.2009 - L 4 R 319/06, Rn 38).

    Diese Einzahlungen erfolgten zudem in die dortigen Sicherungssysteme, nicht aber in die Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.12.2009 - L 4 R 319/06, Rn 38), aus der heute die Renten geleistet werden.

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